1. Allgemeines
Für alle APTF Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen bzw. durch
Beauftragte einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per E-Mail oder in schriftlicher Form. APTF behält
sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich APTF die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen
Teilnehmerzahl vor.
2. Offene Seminare und vergleichbare Veranstaltungen
Offene Seminare sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung
nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrags.
Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per E- Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird
mit unserer Rechnungsstellung verbindlich. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.
Das Honorar ist vier Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von den vier Wochen vor dem Seminar, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Bei Stornierung bis
14 Tage vor Seminarbeginn erstattet APTF 50% des Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmer, bei Frauenseminar zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann
jederzeit gemeldet werden. Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer drei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet APTF das bereits gezahlte Honorar
in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistung oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnehmergebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der Seminarpausen. Hotel-, Reise-
und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
3. Firmeninterne Veranstaltungen
Firmeninterne Veranstaltungen wie Inhouse Seminare, Incentives, Events, Vorträge und Unternehmensberatungen werden von APTF schriftlich, per E-Mail oder im Internet angeboten. Sie sind mit der
Auftragsbestätigung durch APTF für beide Seiten bindend. Das vereinbarte Honorar wird zu 50% drei Wochen vor dem Seminartermin und zu 50% direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die
Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung
oder Verschiebung durch den Auftragsgeber bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der
vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet.
Eventuell bereits bei APTF angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet APTF im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige
Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der
Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.
4. Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei APTF. Vervielfältigungen oder Weitergabe, auch auszugsweise, sind nur mit
schriftlicher Genehmigung der APTF gestattet.
Alle von APTF produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben- unabhängig von der Art der
Veröffentlichung- geistiges Eigentum von APTF und sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf sie nur für den eigenen Gebrauch und im eigenen Unternehmen benutzen. Eine Vervielfältigung oder
Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, APTF Texte, APTF Videos, APTF Bilder für
Veröffentlichungen, Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge oder vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.
5. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. APTF haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren. Die
Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadensersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Für alle APTF Geschäftsbedingungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen APTF und den Seminarteilnehmern bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte
eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Zossen (Teltow Fläming).
Gerichtsstand ist Zossen.
Stand: 18 Februar 2008
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